Fachanwalt für Erbrecht
Seit dem 12.08.2009 führe ich den Titel "Fachanwalt für Erbrecht". Um Ihnen eine bestmögliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen sind Fachanwälte besonders verpflichtet sich auf ihrem Rechtsgebiet fortzubilden. Hier finden Sie eine Auflistung der von mir besuchten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen.
Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Miterben, Vor- und Nacherbschaft, Erbenhaftung, Nachlassverzeichnis, Pflichtteilsergänzung
Mit erbrechtlichen Fragen müssen sich sowohl der Erblasser als auch der Erbe auseinandersetzen:
Der Erblasser möchte die Verhältnisse so regeln, dass es nach seinem Tod möglichst wenig Streit gibt und die ihm lieben Menschen versorgt sind und das erhalten, was er ihnen zugedacht hat. Ehe der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet, sollte er sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen, inwieweit er abweichende Regelungen treffen möchte. Die meisten Regelungen lassen sich in einem privatschriftlichen Testament niederlegen, aber auch hier kann bei der Ausgestaltung rechtzeitig eingeholter juristischer Rat spätere Probleme vermeiden.
Der Erbe sieht sich oft in einer Situation, in der ihn der Verlust eines Angehörigen schon genug belastet, mit einer Fülle praktischer, bürokratischer und auch juristischer Schwierigkeiten konfrontiert. In vielen Dingen können dem Erben ein Bestattungsinstitut, gute Freunde und Familienangehörige helfen. Oft ergeben sich aber auch schwierige juristische Fragen: Kann ich noch über ein Konto verfügen? Wer ist überhaupt Erbe? Was gehört zum Nachlass? Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Wie kann ich meine Haftung als Erbe begrenzen? Was ist zu tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein ganzes Hab und Gut verschenkt hat?
Oft gibt es auch Streitigkeiten bei der Aufteilung des Nachlasses zwischen mehreren Erben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Erben und vererben stellt einen schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Sowohl die Erbgestaltung (Testament, vorweggenommene Grundstücksübertragungen gegen Wohnrecht oder Nießbrauch, Erbverträge, Unternehmensnachfolge) als auch die Erbauseinandersetzung (Streit um Erbscheinserteilung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar, Pflichtteilsklagen etc.) erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und Gespür für die zwischenmenschlichen Verhältnisse.