Grundstücksrecht
Kaufverträge, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Eintragungen im Grundbuch, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht
Das Grundstücksrecht umfasst im weiteren Sinne neben dem Eigentum als Vollrecht, dem Erbbaurecht, den beschränkten dinglichen Rechten wie der Hypothek, der Grundschuld, der Reallast, dem Nießbrauch, dem Vorkaufsrecht und der Übertragung all dieser Rechte auch das nach dem Offenkundigkeitsprinzip zu führende Grundbuch und dessen Eintragungsmodalitäten. Als Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, Käufer oder Verkäufer einer Immobilie haben Sie eine große Verantwortung, denn es geht meist um viel. Wenn beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei Eintragungen im Grundbuch etwas nicht so abläuft wie geplant, drohen oft hohe Schäden. Umso wichtiger ist es, absehbare Streitfragen bereits im Vorfeld auszuräumen und im Falle einer Auseinandersetzung einen anwaltlichen Ratgeber und Vertreter zur Seite zu haben.