Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht
Bußgelbescheid, Fahrverbot, Verkehrsunfall, Führerscheinentzug, Alkoholfahrt, Punkte in Flensburg, Mietwagen, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrerflucht
Das Verkehrsrecht beinhaltet sowohl privatrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall wie auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vom "Knöllchen" bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, die sowohl aufgrund eines Ordnungswidrigkeiten- wie eines Strafverfahrens erfolgen kann.
Grundsätzlich gilt: Wegen der meist schwierigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt oder -unfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Wer vorschnell Angaben am Unfallort oder in einer Kontrolle macht, riskiert den Verlust des Führerscheins oder eines meist hohen Geldbetrages, da selbst kleine Parkunfälle heutzutage einen Schaden von über 500,- € darstellen können.
Denn rechtlich sind gerade Verkehrsunfälle oftmals sehr viel komplizierter, als sie sich den Beteiligten am Unfallort - einschließlich der aufnehmenden Polizeibeamten - darstellen, nicht selten ergibt sich nach dem Unfall eine gänzlich andere rechtliche Bewertung. Hinzu kommt, dass gerade im Verkehrsrecht die Frage, wer die Schuld an einem Unfall trägt, nicht immer eindeutig beantwortet werden kann. Oftmals sind zwischen den Unfallbeteiligten Verschuldensquoten zu errechnen, nach denen sich dann die Bemessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld richtet.
Neuerdings bieten viele Versicherer dem Unfallgegner im Schadensfall eine eigene Regulierung an. Wer aber nicht weiß, was ihm zusteht und welche Rechte er geltend machen kann, hat hier oftmals das Nachsehen: Denn von sich aus regulieren die Versicherungen nicht immer alle Schadenspositionen, so dass von dieser Verfahrensweise nur abgeraten werden kann.