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Schadenersatzansprüche beim Verkehrsunfall

Wer Auto fährt, ist auch ständig dem Risiko ausgesetzt schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Bei einem solchen Verkehrsunfall gibt es eine ganze Reihe möglicher Ansprüche, die man gegen den Unfallgegner geltend machen kann. Dazu gehört zunächst natürlich der direkte Schaden am PKW selbst und sonstige direkt eingetretene Schäden (Gutachterkosten, kaputte Brille usw.) Allgemein bekannt ist auch noch, dass man bei Verletzungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Auch bekannt ist, dass man ggfls. einen Mietwagen in Anspruch nehmen kann, obwohl dieser Anspruch bereits problematisch sein kann. Oftmals bekommt man von seiner Werkstatt oder von einem Mietwagenunternehmen einen Mietwagen ohne über die konkreten Kosten informiert zu werden. Rechnet man dann gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, verweigert diese plötzlich teilweise die Zahlung wegen eines überhöhten „Unfallersatztarifes“. Darauf muss man bei Anmietung achten.

Unbekannt ist oftmals schon, dass man anstatt eines Mietwagens eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung geltend machen kann. Borgt man sich für die Zeit der Reparatur für notwendige Fahrten den PKW z.B. eines Freundes, hat man die Nutzungsausfallentschädigung  zusätzlich.

Völlig unbekannt ist, dass bei Verletzungen ein Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens besteht. Da man wegen der Verletzungen seinen Haushalt nicht so führen kann, wie vorher, hätte man die Möglichkeit eine Haushaltshilfe einzustellen. Übernimmt diese zusätzliche Arbeit ein Familienmitglied sind diese „überobligatorischen“ Anstrengungen trotzdem zu bezahlen, teilweise bis zu 10,00 € und mehr je Stunde. Dabei kann eine schöne Summe Geld zusammen kommen.

Auch die Fahrtkosten für Besuche im Krankenhaus oder zu notwendigen Behandlungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar. Letztendlich bleibt noch die Geltendmachung einer allgemeinen Unkostenpauschale, soweit man nicht konkret angefallenen Kosten nachweisen kann (Telefonkosten, Briefmarken usw.). Es gibt also eine Vielzahl von geltend zu machenden Schäden bei deren Hilfe durchaus kompetente Hilfe angebracht ist.

Übrigens: Die Kosten eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung dieser Schäden stellen ebenfalls einen von der Gegenseite zu ersetzenden Schaden dar.

 

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